Auch wir können Ihnen unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten, faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, erstellen wir vor Pflegebeginn einen Kostenvoranschlag, der Sie über die Gesamtkosten genauestens informiert.
Die Körperpflege/ Pflegehilfe und/ oder Haushaltshilfe kann mittels Pflegegeld, Betreuungsgeld (Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b, SGB XI), den Leistungen aus der Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) oder privat gezahlt werden.
Für die medizinische Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege (HKP) genannt, (z.B. Kompressionsstrümpfe/ Medikamentenversorgung, Wundversorgung) wird eine Verordnung vom Arzt benötigt (welche in der Regel ohne Probleme ausgestellt wird), die von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es wird höchstens ein Eigenanteil von 10% der ersten 28 Kalendertage (wie eine Rezeptgebühr) von den Krankenkassen gefordert. Die Krankenkasse wird sich dann aber schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzten.
Für Sie ist es vielleicht interessant zu wissen, dass jeder Preis von den Pflege- und Krankenkassen vorgegeben ist, was eine Willkür der Preise verhindert. Wir als Pflegedienst haben also keinen Einfluss auf die vorgegebenen Preise.
Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach.